Fachkapitel

Personalschulungen

Regelmäßige, betriebsspezifische Schulungen zu Hygiene, Infektionsschutz und Eigenkontrolle.

Personalschulungen

Grundsatz

  • Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig und passend zu ihren tatsächlichen Aufgaben geschult werden.
  • Der Leitfaden verweist auf die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und die Lebensmittelhygiene-Verordnung. Schulungsumfang und Wiederholung sind betriebsspezifisch festzulegen.
  • Als Schulung können Veranstaltungen, Unterweisungen am Arbeitsplatz und dokumentiert bereitgestellte Fachinformationen dienen.

Mögliche Inhalte

  • Grundlagen der Lebensmittelhygiene, Kontaminationswege, Temperaturführung, Reinigung und Desinfektion.
  • Betriebliche Abläufe bei Wareneingang, Lagerung, Umfüllen, Selbstbedienung, Allergenen und Kundenbehältern.
  • Personalhygiene, Tätigkeitsverbote bei Infektionskrankheiten und Meldewege.
  • Eigenkontrollsystem, Dokumentation, Korrekturmaßnahmen und Verhalten bei Rückrufen oder behördlichen Kontrollen.

Nachweis

  • Datum, Inhalte, Dauer, schulende Person und Teilnehmende werden dokumentiert.
  • Der Lernerfolg kann durch Rückfragen, praktische Beobachtung oder kurze Tests überprüft werden.
  • Neue Mitarbeitende erhalten die erforderliche Unterweisung vor beziehungsweise unmittelbar bei Aufnahme ihrer Tätigkeit.