Grundsatz
- Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig und passend zu ihren tatsächlichen Aufgaben geschult werden.
- Der Leitfaden verweist auf die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und die Lebensmittelhygiene-Verordnung. Schulungsumfang und Wiederholung sind betriebsspezifisch festzulegen.
- Als Schulung können Veranstaltungen, Unterweisungen am Arbeitsplatz und dokumentiert bereitgestellte Fachinformationen dienen.
Mögliche Inhalte
- Grundlagen der Lebensmittelhygiene, Kontaminationswege, Temperaturführung, Reinigung und Desinfektion.
- Betriebliche Abläufe bei Wareneingang, Lagerung, Umfüllen, Selbstbedienung, Allergenen und Kundenbehältern.
- Personalhygiene, Tätigkeitsverbote bei Infektionskrankheiten und Meldewege.
- Eigenkontrollsystem, Dokumentation, Korrekturmaßnahmen und Verhalten bei Rückrufen oder behördlichen Kontrollen.
Nachweis
- Datum, Inhalte, Dauer, schulende Person und Teilnehmende werden dokumentiert.
- Der Lernerfolg kann durch Rückfragen, praktische Beobachtung oder kurze Tests überprüft werden.
- Neue Mitarbeitende erhalten die erforderliche Unterweisung vor beziehungsweise unmittelbar bei Aufnahme ihrer Tätigkeit.
