Fachkapitel

Dokumentationspflichten

Nachweise zu Reinigung, Temperatur, Rückverfolgbarkeit, Kontrollen, Schulungen und Korrekturmaßnahmen.

Dokumentationspflichten

Warum dokumentieren?

  • Dokumentierte Kontrollen belegen, dass der Betrieb seine Sorgfaltspflichten erfüllt und bei Abweichungen angemessen reagiert hat.
  • Die Unterlagen müssen nachvollziehbar, lesbar, datiert und einer verantwortlichen Person zugeordnet sein.

Typische Nachweise

  • Wareneingangskontrollen einschließlich Temperatur, Zustand, Lieferant, Charge und Beanstandungen.
  • Rückverfolgbarkeit: Herkunft der Ware und Verbindung zur vorgelagerten Stufe; Chargeninformationen sollten bis zum Verkauf erhalten bleiben.
  • Temperaturkontrollen von Kühl- und Tiefkühlgeräten, Reinigungs- und Desinfektionsnachweise, Schädlingsmonitoring, Schulungen und Wartungen.
  • Gefahrenanalyse, HACCP-Prüfungen, festgelegte Grenzwerte, Korrekturmaßnahmen und Wirksamkeitskontrollen.

Aufbewahrung und Organisation

  • Für bestimmte Wareneingangsdokumentationen wird eine Aufbewahrung von mindestens fünf Jahren genannt; konkrete Fristen sind je Dokument und Rechtsgrundlage zu prüfen.
  • Ein Dokumentenverzeichnis mit Zuständigkeit, Ablageort und Aufbewahrungsfrist verhindert Lücken.
  • Digitale Aufzeichnungen sind möglich, sofern sie unveränderbar beziehungsweise Änderungen nachvollziehbar, gesichert und bei Kontrollen verfügbar sind.