Kleidung und persönliche Gegenstände
- Bei direktem Lebensmittelkontakt ist saubere Arbeitskleidung oder ein sauberer Kittel zu tragen und bei Verschmutzung zu wechseln.
- Schmuck an Händen und Armen, Nagellack und künstliche Fingernägel erhöhen Kontaminationsrisiken und sind im entsprechenden Arbeitsbereich zu vermeiden.
- Haare sind sauber und bei Bedarf zusammengebunden oder bedeckt; persönliche Gegenstände gehören nicht auf Lebensmittelarbeitsflächen.
Händehygiene
- Hände werden vor Arbeitsbeginn, nach Toilettengang, Pausen, Abfallkontakt, Reinigung, Husten oder Niesen sowie beim Wechsel unreiner und reiner Tätigkeiten gründlich gewaschen.
- Flüssigseife und hygienische Einwegtücher beziehungsweise ein geeignetes Trocknungssystem sind bereitzustellen.
- Einmalhandschuhe ersetzen das Händewaschen nicht und müssen bei Tätigkeitswechsel oder Beschädigung gewechselt werden.
Krankheit und Verletzungen
- Personen mit Durchfall, Erbrechen, bestimmten Infektionskrankheiten oder infizierten Wunden dürfen je nach Fall nicht mit Lebensmitteln arbeiten und müssen die verantwortliche Person informieren.
- Wunden sind vollständig mit wasserfestem, auffälligem Verband abzudecken; bei Handverletzungen kann zusätzlich ein Handschuh erforderlich sein.
- Betriebliche Meldewege und Vertretungsregelungen sollten schriftlich festgelegt sein.
