Lebensmittelgeeignete Behälter
- Neue Behälter, die der Laden verkauft oder bereitstellt, müssen für den Lebensmittelkontakt geeignet sein und entsprechend gekennzeichnet beziehungsweise dokumentiert sein.
- Das Glas-Gabel-Symbol ist eine gebräuchliche Kennzeichnung für Gegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind.
- Bei gebrauchten Spendenbehältern sind Zustand, Sauberkeit, Materialeignung und organisatorische Verantwortung besonders sorgfältig zu regeln.
Mitgebrachte Behälter
- Kundinnen und Kunden tragen grundsätzlich Verantwortung für Sauberkeit und Eignung ihrer mitgebrachten Behälter; der Betrieb muss dennoch verhindern, dass davon andere Lebensmittel oder Betriebsflächen kontaminiert werden.
- Offensichtlich verschmutzte, beschädigte oder ungeeignete Behälter können abgelehnt werden.
- Bei bedienter Abgabe kann ein klar abgegrenzter Übergabebereich verhindern, dass Kundenbehälter hinter die Hygienelinie gelangen.
Tara und Handhabung
- Behälter werden vor Befüllung tariert oder ihr Leergewicht wird anderweitig korrekt berücksichtigt.
- Deckel und persönliche Gegenstände sollten nicht auf gereinigten Arbeitsflächen abgelegt werden.
- Betriebsregeln werden am besten gut sichtbar erklärt und Mitarbeitende einheitlich geschult.
