Fachkapitel

Räumlichkeiten und Ladengestaltung

Bauliche und organisatorische Voraussetzungen für Warenannahme, Lager, Verkaufsraum und Nebenräume.

Räumlichkeiten und Ladengestaltung

Allgemeine bauliche Anforderungen

  • Räume müssen so angelegt, instand gehalten und betrieben werden, dass Lebensmittel vor Verunreinigung geschützt werden und eine wirksame Reinigung möglich ist.
  • Öffnungen nach außen sollten gegen das Eindringen von Schädlingen gesichert werden. Fenster, Türen und Leitungsdurchführungen sind in das Schädlingskonzept einzubeziehen.
  • Arbeitsbereiche benötigen ausreichende Beleuchtung und Belüftung. Für Kontrollarbeitsplätze kann eine Beleuchtungsstärke von etwa 540 Lux als Orientierung dienen.
  • Wände, Böden, Türen und Arbeitsflächen sollen glatt, abwaschbar, korrosionsbeständig und in gutem Zustand sein.

Warenannahme und Lager

  • Der Bereich für die Warenannahme sollte eine Prüfung ermöglichen, bevor Produkte in Lager oder Verkauf gelangen.
  • Ware ist trocken, sauber und mit Abstand zum Boden zu lagern. Regale und Behälter müssen gut zugänglich und reinigbar sein.
  • Das Prinzip „first in – first out“ erleichtert Bestandsrotation und verhindert überlagerte Ware.
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Abfälle sowie nicht lebensmitteltaugliche Materialien sind strikt von Lebensmitteln zu trennen.
  • Kühl- und Tiefkühlbereiche benötigen geeignete Temperaturüberwachung und eine nachvollziehbare Dokumentation.

Verkaufsraum und Nebenräume

  • Die Wege von Kundschaft, Mitarbeitenden und Ware sollten sich möglichst wenig kreuzen und keine unnötigen Kontaminationsrisiken erzeugen.
  • Offene Lebensmittel sind so aufzustellen, dass Husten, Niesen, Anfassen und Verschütten möglichst verhindert werden.
  • Umfüllplätze dürfen nicht direkt auf dem Boden liegen. Ein eigener, gut zu reinigender Arbeitstisch ist vorzusehen.
  • Personalräume, Büro, Toiletten und Reinigungsmittellager sind räumlich beziehungsweise organisatorisch vom Lebensmittelbereich zu trennen.
  • Bio- und konventionelle Ware muss eindeutig getrennt und zuordenbar bleiben.