
Eier nicht unmittelbar neben unverpacktem Obst und Gemüse platzieren.

Offene, besonders attraktive Ware möglichst im Blickfeld der Kasse anordnen.

Kühlpflichtige Produkte sicher temperieren; ein Handwaschbecken muss zugänglich sein.

Getrennte beziehungsweise ausreichend dimensionierte Becken für Hände und Arbeitsgeräte vorsehen.

Ware niemals direkt auf dem Boden umfüllen; einen reinigbaren Arbeitstisch nutzen.

Lebensmittel sauber, trocken, übersichtlich und mit Abstand zum Boden lagern.

Private Speisen und Pausenbereiche vom Lebensmittelbetrieb trennen.

Büro und persönliche Gegenstände nicht mit Lebensmittelarbeitsflächen vermischen.

Toiletten dürfen nicht direkt in Räume mit offenen Lebensmitteln führen.

Chemikalien stets gekennzeichnet und strikt getrennt von Lebensmitteln aufbewahren.

Grundrissdarstellung eines beispielhaften Unverpacktladens.

Kennzeichnung für lebensmittelgeeignete Gegenstände.